WEG - Verwaltung
Es sind die individuellen Wünsche und Vorstellungen eines jeden Eigentümers, die die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu einer anspruchsvollen Herausforderung werden lassen. Gerne nehmen wir uns dieser mit dem Ziel an, den bestmöglichen Konsens im Sinne eines Einklangs aus den Interessen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, dem juristischen Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes und weiterer maßgeblicher Gesetze sowie der zugehörigen aktuellen Rechtsprechung und dem Hintergrund der konkreten Teilungserklärung zu erzielen.
Dazu sind vorausschauende Planung, umfassende Erfahrung, eine zielgenaue Vorbereitung der Versammlungen sowie eine präzise Umsetzung der Beschlüsse unerlässlich.
Wir sind stolz darauf, dass wir eine äußerst geringe Fluktuation der Mandate haben. Wir setzen auf langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit: Die durchschnittliche WEG-Einheit in unserem Bestand verwalten wir seit 15 Jahren. In diesem Kontext hat sich unsere bewusst schlank und damit agil gestaltete Unternehmensstruktur mit wenigen Mitarbeitern bewährt, den vielfältigen Anforderungen und Aufgaben der komplexen Dienstleistung WEG-Verwaltung zu begegnen und uns dynamisch und flexibel an die Bedürfnissen der Mandate anpassen zu können.
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Unsere Verwalterverträge sind sehr übersichtlich gehalten und enthalten die geringstmögliche Anzahl an Fällen, in denen zusätzliche Honorare fällig werden. So verlangen wir weder ein Sonderhonorar, sofern die WEG Baumaßnahmen betreibt noch für die Nutzung des Online-Dokumentenportals oder die Verarbeitung von Hausgeldzahlungen ohne SEPA-Mandat. Der Ausgabenausweis gem. §35a EStG über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wird jeder Jahresabrechnung standardmäßig beigelegt und ist völlig zusatzkostenfrei. Lediglich für Verwalterzustimmungen gem. §12 WEG und Mahnverfahren gegen säumige Miteigentümer vereinbaren wir aufwandsbedingt ein zusätzliches Honorar.
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Selbstverständlich verfügen wir über die notwendigen Versicherungen zur Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die versicherte Schadenshöhe für Vertrauens- und Vermögenschäden beträgt 500.000 Euro.
Zudem bieten wir Ihrer Liegenschaft attraktive Vertragskonditionen aus unseren Großkundenkontingenten und Rahmenverträgen, insbesondere im Bereich der Erdgasversorgung und Wohngebäude- sowie Haftpflichtversicherung. Ein Vertragsschluss aus diesen Kontingenten ist jedoch keineswegs zwingend. Sofern gewünscht, führen wir bestehende Verträge fort.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Fachkompetenz und dem persönlichen Service, den wir Ihnen bieten und überlassen Sie uns die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Kontaktieren Sie uns gern, damit wir eine maßgeschneiderte Lösung für die Verwaltung Ihrer WEG finden.